StartRatgeber › Betriebsausgaben absetzen

Betriebsausgaben absetzen: die Liste für Selbstständige (2026)

Von Peer Kramer · zuletzt aktualisiert Juli 2026 · Lesezeit ca. 8 Min.

Jeder Euro, den du als Betriebsausgabe absetzt, senkt deinen Gewinn — und damit deine Steuer. Trotzdem verschenken viele Selbstständige bares Geld, weil sie Ausgaben nicht erfassen oder gar nicht wissen, dass sie abzugsfähig sind. Dieser Ratgeber zeigt dir, was 2026 als Betriebsausgabe zählt, wo es Sonderregeln gibt (Bewirtung, Geschenke, teure Anschaffungen) und wie du nichts liegen lässt.

Was sind Betriebsausgaben?

Die Definition steht in § 4 Abs. 4 EStG und ist bewusst weit gefasst:

Betriebsausgaben = alle Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind.

Entscheidend ist die betriebliche Veranlassung: Die Ausgabe muss mit deiner selbstständigen Tätigkeit zusammenhängen. Ob sie „notwendig", „üblich" oder „angemessen" ist, entscheidest grundsätzlich du selbst — das Finanzamt darf dir deine unternehmerischen Entscheidungen nicht vorschreiben. Nur bei einigen ausdrücklich geregelten Kosten gibt es Grenzen (dazu unten).

Betriebsausgaben ziehst du in deiner Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) von den Betriebseinnahmen ab. Was übrig bleibt, ist dein steuerpflichtiger Gewinn.

Die Liste: Betriebsausgaben für Selbstständige

Das sind die typischen Posten, die bei Freelancern, Beratern, Kreativen und Dienstleistern regelmäßig anfallen — und voll absetzbar sind (soweit betrieblich veranlasst):

Faustregel: Hängt eine Ausgabe erkennbar mit deinem Job zusammen und hast du einen Beleg dazu, ist sie mit hoher Wahrscheinlichkeit absetzbar. Sammle also lieber einen Beleg zu viel als einen zu wenig.

Voll oder nur teilweise? Die wichtigen Sonderregeln 2026

Ein paar Ausgaben darfst du nur begrenzt oder anteilig absetzen. Diese Grenzen solltest du kennen — hier verschenken oder riskieren die meisten am ehesten etwas:

AusgabeAbzug 2026
Bewirtung von Geschäftspartnern (Restaurant)70 % der Netto­kosten
Geschenke an Geschäftspartnerbis 50 € netto / Empfänger / Jahr
Homeoffice-Tagespauschale6 €/Tag, max. 1.260 €/Jahr
Fahrten mit dem eigenen Pkw (Dienstreise)0,30 € / km
Arbeitsmittel bis 800 € netto (GWG)sofort in voller Höhe

Bewirtungskosten: 70-Prozent-Regel

Lädst du einen Kunden oder Geschäftspartner zum Essen ein, sind nach § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG nur 70 % der angemessenen Netto-Kosten als Betriebsausgabe abzugsfähig. Die Vorsteuer ziehst du dagegen zu 100 % (soweit vorsteuerabzugsberechtigt). Pflicht ist ein ordentlicher Bewirtungsbeleg mit konkretem Anlass — „Kundenpflege" oder „Geschäftsessen" allein reicht dem Finanzamt nicht, nenne Namen und Grund.

Geschenke: 50-Euro-Grenze

Geschenke an Geschäftspartner sind nur absetzbar, wenn sie pro Empfänger und Jahr höchstens 50 € netto kosten (Grenze seit 2024 angehoben, davor 35 €). Wird die Grenze auch nur um einen Cent überschritten, entfällt der Abzug komplett — nicht nur der übersteigende Teil. Geschenke müssen einzeln und getrennt aufgezeichnet werden.

Homeoffice-Pauschale & Arbeitszimmer

Arbeitest du zu Hause, kannst du die Tagespauschale von 6 € pro Tag ansetzen, für maximal 210 Tage im Jahr — also bis zu 1.260 €. Sie steht auch Selbstständigen zu und ist unabhängig davon, ob du ein separates Arbeitszimmer hast. Hast du ein echtes häusliches Arbeitszimmer, das den Mittelpunkt deiner Tätigkeit bildet, kannst du alternativ die tatsächlichen anteiligen Kosten absetzen — dann aber nicht zusätzlich die Pauschale für dieselben Tage.

Keine Ausgabe mehr übersehen

Der Steuer- & EÜR-Tracker 2026 hat alle Ausgaben-Kategorien schon angelegt — vom GWG über Bewirtung (70 %) bis zur Homeoffice-Pauschale. Du trägst laufend ein, das Tool sortiert nach den richtigen Anlage-EÜR-Feldern und rechnet Gewinn, Umsatzsteuer und Steuerrücklage automatisch. Als Excel/LibreOffice/Numbers, einmal zahlen.

Zum Steuer- & EÜR-Tracker →

Teure Anschaffungen: GWG, Sammelposten & AfA

Nicht alles darfst du im Kaufjahr sofort komplett absetzen. Wo die Grenze verläuft, hängt vom Netto-Preis ab:

Netto-AnschaffungskostenSo setzt du 2026 ab
bis 250 €sofort voll (kein Extra-Verzeichnis nötig)
250,01 € – 800 € (GWG)sofort voll oder Sammelposten
800,01 € – 1.000 €Sammelposten (20 %/Jahr über 5 Jahre) oder AfA
über 1.000 €Abschreibung (AfA) über die Nutzungsdauer

Die GWG-Grenze liegt 2026 unverändert bei 800 € netto: Ein Laptop für 780 € netto ist im Kaufjahr voll abziehbar, ein Laptop für 1.200 € wird über seine Nutzungsdauer (laut amtlicher AfA-Tabelle meist 3 Jahre bei Computern) verteilt abgeschrieben.

Neu & befristet: Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden, ist die degressive AfA wieder erlaubt — bis zu 30 % des Restbuchwerts pro Jahr (max. das Dreifache des linearen Satzes). Das zieht die Abschreibung nach vorn und senkt in den ersten Jahren die Steuer stärker.

Was NICHT absetzbar ist

Häufige Fehler

Für Kleinunternehmer: Wenn du die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzt, rechnest du mit Brutto-Beträgen — du ziehst keine Vorsteuer, dafür sind die vollen Bruttopreise deine Betriebsausgabe. Die GWG-Grenze von 800 € gilt für dich als Bruttowert.

Häufige Fragen

Wie viel kann ich als Selbstständiger von der Steuer absetzen?

Grundsätzlich alle Aufwendungen, die betrieblich veranlasst sind (§ 4 Abs. 4 EStG) — in unbegrenzter Höhe, solange sie mit deiner Tätigkeit zusammenhängen und belegt sind. Nur einzelne Posten sind gedeckelt: Bewirtung auf 70 %, Geschenke auf 50 € pro Empfänger und Jahr, die Homeoffice-Pauschale auf 1.260 € im Jahr.

Ab welchem Betrag muss ich abschreiben statt sofort absetzen?

Bis 800 € netto (GWG) kannst du 2026 im Kaufjahr voll absetzen. Über 800 € netto wird das Wirtschaftsgut über seine Nutzungsdauer abgeschrieben (AfA); zwischen 250,01 € und 1.000 € ist alternativ ein Sammelposten mit 20 % pro Jahr über fünf Jahre möglich.

Kann ich Bewirtungskosten als Freiberufler absetzen?

Ja. Auch Freiberufler können Bewirtungskosten für Geschäftspartner zu 70 % der angemessenen Netto-Kosten absetzen, sofern der geschäftliche Anlass mit Namen und Grund auf dem Bewirtungsbeleg dokumentiert ist. Die Vorsteuer ist zu 100 % abziehbar.

Hinweis: Dieser Ratgeber liefert allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes. Grenzen, Pauschalen und Regeln können sich ändern — maßgeblich sind die aktuellen gesetzlichen Vorgaben; im Zweifel Steuerberater oder Finanzamt fragen.

Alle Finanz-Tools in einem Paket

Steuer-/EÜR-Tracker, Rechnungs-Generator, Stundensatz-Kalkulator und Finanz-Dashboard zusammen — spart gegenüber Einzelkauf.

Komplettpaket ansehen →
Kostenlos

Hol dir den kostenlosen Steuer-Starter-Kurs

5 kurze E-Mails mit den wichtigsten Steuer-Basics für Selbstständige — plus die komplette Steuer-Checkliste 2026. Jederzeit abbestellbar.

Mit der Anmeldung stimmst du dem Erhalt der E-Mails zu (Details in der Datenschutzerklärung).