EÜR erstellen
Trage deine Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben ein — der Rechner bildet die Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG und zeigt deinen Gewinn. Die Ausgaben sind nach den Positionen der amtlichen Anlage EÜR gegliedert, damit du sie direkt übertragen kannst. Kostenlos, ohne Anmeldung.
Rechtsstand: August 2026 · Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG · Zufluss- und Abflussprinzip nach § 11 EStG
✓ EÜR fertig. Und das ganze Jahr über?
Für eine Jahresübersicht reicht dieses Formular — es bleibt kostenlos. Wer laufend bucht, tippt hier am Jahresende alles auf einmal ein. Der Rechnungs- & EÜR-Manager im Steuer-Kompass führt die Zahlen ganzjährig mit, verknüpft sie mit deinen Rechnungen und zeigt offene Posten.
Steuer-Kompass ansehen — 19 € einmalig →Ermittelt nach § 4 Abs. 3 EStG (Zufluss-/Abflussprinzip, § 11 EStG). Diese Aufstellung ersetzt nicht die amtliche Anlage EÜR und keine steuerliche Beratung.
Jedes Jahr dieselbe Zettelwirtschaft?
Der Rechnungs- & EÜR-Manager als Excel/Numbers im Steuer-Kompass führt Einnahmen, Ausgaben und offene Posten das ganze Jahr mit — und rechnet die EÜR daraus. Einmal zahlen, für immer nutzen.
Zum Steuer-Kompass →Wer darf die EÜR nutzen?
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist die einfache Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG. Nutzen darf sie, wer nicht buchführungspflichtig ist und auch nicht freiwillig bilanziert. Das trifft auf zwei Gruppen zu:
Freiberufler — etwa Entwicklerinnen, Designer, Texterinnen, Beratende, Ärztinnen, Anwälte — dürfen die EÜR unabhängig von der Höhe ihres Gewinns nutzen. Für sie gibt es keine Buchführungspflicht nach § 141 AO.
Gewerbetreibende dürfen die EÜR nutzen, solange sie die Grenzen des § 141 AO nicht überschreiten. Wird eine Grenze überschritten, fordert das Finanzamt zur Buchführung auf — die Pflicht beginnt erst mit dem Wirtschaftsjahr, das auf diese Mitteilung folgt, nicht rückwirkend.
Wenn du unsicher bist, ob du unter die Grenzen fällst: Die aktuellen Werte stehen im Ratgeber zur EÜR, und im Zweifel klärt das dein Steuerberater — die Einordnung hängt an Details, die ein Rechner nicht kennt.
Was in die EÜR gehört — und was nicht
Erfasst wird, was betrieblich veranlasst ist. Die private Krankenversicherung, die Einkommensteuer und private Entnahmen gehören nicht in die EÜR — sie mindern den Gewinn nicht. Umgekehrt zählt der Verkaufserlös eines betrieblichen Gegenstands zu den Einnahmen.
Größere Anschaffungen ab 800 Euro netto werden nicht sofort in voller Höhe abgezogen, sondern über die Nutzungsdauer verteilt (Abschreibung). Dieser Rechner erfasst die Jahresrate — trage also nicht den Kaufpreis ein, sondern den Betrag, der auf dieses Jahr entfällt.
Häufige Fragen
Ist der EÜR-Rechner kostenlos?
Ja, vollständig und ohne Anmeldung. Die Eingaben verlassen den Browser nicht; gespeichert wird nur, wenn du auf „Eingaben im Browser merken" klickst — dann liegen sie lokal auf deinem Gerät, nicht bei uns.
Ersetzt das die Anlage EÜR beim Finanzamt?
Nein. Die Anlage EÜR muss elektronisch übermittelt werden, in der Regel über ELSTER oder eine Steuersoftware. Dieser Rechner bereitet die Zahlen so auf, dass du sie dort eintragen kannst — die Ausgabenkategorien folgen den Positionen des amtlichen Formulars.
Wann zählt eine Einnahme in welches Jahr?
Es gilt das Zufluss- und Abflussprinzip nach § 11 EStG: Entscheidend ist der Zeitpunkt der Zahlung, nicht das Rechnungsdatum. Eine Ausnahme sind regelmäßig wiederkehrende Zahlungen rund um den Jahreswechsel — die werden dem Jahr zugeordnet, zu dem sie wirtschaftlich gehören, wenn sie innerhalb von zehn Tagen vor oder nach dem Jahreswechsel fließen.
Muss ich als Kleinunternehmer Umsatzsteuer erfassen?
Nein. Wer die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzt, weist keine Umsatzsteuer aus und zieht auch keine Vorsteuer. Mit dem Haken oben rechnet das Formular ohne Umsatzsteuer. Ohne den Haken werden die vereinnahmte Umsatzsteuer und die gezahlte Vorsteuer getrennt ausgewiesen — beide gehören in der EÜR zu den Betriebseinnahmen beziehungsweise Betriebsausgaben.
Wie erfasse ich Anschaffungen über 800 Euro?
Nicht mit dem vollen Kaufpreis. Wirtschaftsgüter über 800 Euro netto werden über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben; in die EÜR gehört nur die Jahresrate. Trage sie unter „Abschreibungen" ein. Bis 800 Euro netto ist der sofortige Abzug möglich (geringwertiges Wirtschaftsgut).
Was ist mit dem häuslichen Arbeitszimmer?
Das hängt an Voraussetzungen, die ein Formular nicht prüfen kann — ob ein abgeschlossener Raum vorliegt, ob er den Mittelpunkt der Tätigkeit bildet, oder ob stattdessen die Tagespauschale günstiger ist. Trage den Betrag ein, den du ansetzen darfst, und lass die Einordnung im Zweifel von einem Steuerberater prüfen.