Gewerbesteuer-Rechner mit Hebesatz deiner Stadt
Wie viel Gewerbesteuer bleibt am Ende wirklich hängen? Der Rechner berücksichtigt den Freibetrag von 24.500 €, den Hebesatz deiner Gemeinde und – das lassen die meisten weg – die Anrechnung auf deine Einkommensteuer. Denn bis zu einem Hebesatz von 400 % zahlst du unter dem Strich oft gar nichts.
Zuerst die wichtigste Frage
Als Freiberufler zahlst du gar keine Gewerbesteuer. Sie trifft nur Gewerbebetriebe. Wer eine freiberufliche Tätigkeit im Sinne des § 18 EStG ausübt – etwa Entwicklerin, Designer, Journalistin, Übersetzer, Beratung mit entsprechender Qualifikation –, ist außen vor. Unsicher, auf welcher Seite du stehst? Das klärt der Ratgeber Freiberufler oder Gewerbe.
Der Freibetrag von 24.500 € und die Anrechnung auf die Einkommensteuer gelten nur für natürliche Personen und Personengesellschaften.
Was du zurücklegen solltest, weißt du damit noch nicht
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Zum Steuer-Kompass →So wird die Gewerbesteuer berechnet
Drei Schritte, und der zweite ist der, den fast niemand kennt:
Gewerbesteuer = Messbetrag × Hebesatz
Anrechnung = Messbetrag × 4 (auf die Einkommensteuer)
Der Freibetrag von 24.500 € steht natürlichen Personen und Personengesellschaften zu (§ 11 Abs. 1 GewStG); Kapitalgesellschaften bekommen ihn nicht. Der verbleibende Gewerbeertrag wird auf volle 100 € abgerundet und mit der Steuermesszahl 3,5 % multipliziert (§ 11 Abs. 2 GewStG). Was herauskommt, ist der Steuermessbetrag – eine Zwischenzahl, die das Finanzamt festsetzt und an die Gemeinde meldet.
Erst die Gemeinde macht daraus Geld: Sie multipliziert den Messbetrag mit ihrem Hebesatz. Deshalb kostet derselbe Gewinn in München mehr als in einer Gemeinde im Umland. Das gesetzliche Minimum liegt bei 200 % (§ 16 Abs. 4 GewStG) – darunter darf keine Gemeinde gehen, was den Wettlauf nach unten begrenzt.
Der Punkt, der alles verändert: die Anrechnung
Als Einzelunternehmer oder Personengesellschafter zahlst du die Gewerbesteuer nicht obendrauf. Sie wird nach § 35 EStG auf deine Einkommensteuer angerechnet – und zwar mit dem Vierfachen des Steuermessbetrags.
Rechne das einmal durch: Bei einem Hebesatz von genau 400 % ist die gezahlte Gewerbesteuer exakt so hoch wie die Anrechnung. Unter dem Strich bleibt null. Erst oberhalb von 400 % entsteht eine echte Mehrbelastung – und zwar nur für den Teil über dieser Schwelle.
| Hebesatz | Wirkung für Einzelunternehmen |
|---|---|
| bis 400 % | Die Anrechnung deckt die Gewerbesteuer vollständig ab. Effektiv keine Zusatzbelastung. |
| über 400 % | Nur der Teil oberhalb von 400 % bleibt als echte Belastung. Bei 490 % sind das die 90 Prozentpunkte Differenz. |
| Kapitalgesellschaft | Keine Anrechnung. Die Gewerbesteuer wirkt in voller Höhe – und ist zusätzlich keine Betriebsausgabe. |
Eine ehrliche Einschränkung: Die Anrechnung ist gedeckelt. Sie kann nie höher sein als die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer und nicht höher als der Teil deiner Einkommensteuer, der auf die gewerblichen Einkünfte entfällt (Ermäßigungshöchstbetrag). Wer wenig Einkommensteuer zahlt, weil der Gewinn klein ist oder Verluste gegenrechnet, kann den Vorteil nicht voll ausschöpfen. Der Rechner zeigt deshalb die Anrechnung als rechnerischen Höchstwert, nicht als Zusage.
Warum der Hebesatz beim Standort mitzählt
Die Gewerbesteuer fließt an die Gemeinde, in der deine Betriebsstätte liegt – nicht dorthin, wo deine Kunden sitzen. Zwischen einer Großstadt und ihrem Umland liegen oft mehr als hundert Prozentpunkte. Für ein Einzelunternehmen unterhalb der 400-%-Schwelle ist das folgenlos; für eine GmbH mit sechsstelligem Gewinn ist es eine vierstellige Jahresentscheidung.
Vorsicht bei der reinen Zahlenjagd: Ein Briefkastensitz in einer Billiggemeinde ohne echte Betriebsstätte hält einer Prüfung nicht stand. Entscheidend ist, wo tatsächlich gearbeitet wird.
Was dieser Rechner nicht leistet
- Er berechnet keine Einkommensteuer und kennt deinen persönlichen Steuersatz nicht – die Anrechnung ist deshalb ein Höchstwert, keine Endabrechnung.
- Er berücksichtigt keine Hinzurechnungen und Kürzungen nach §§ 8 und 9 GewStG. Wer Mieten, Pachten oder Zinsen in relevanter Höhe zahlt, hat einen abweichenden Gewerbeertrag.
- Er kennt keine Verlustvorträge.
- Er prüft nicht, ob du überhaupt gewerblich bist – das entscheidet die Art deiner Tätigkeit.
Ob du überhaupt ein Gewerbe anmelden musst – und was das für Steuern und IHK bedeutet: Freiberufler oder Gewerbe →
Häufige Fragen
Müssen Freiberufler Gewerbesteuer zahlen?
Nein. Die Gewerbesteuer trifft ausschließlich Gewerbebetriebe. Wer eine freiberufliche Tätigkeit nach § 18 EStG ausübt, unterliegt ihr nicht – unabhängig von der Höhe des Gewinns.
Wie hoch ist der Freibetrag bei der Gewerbesteuer?
24.500 Euro im Jahr für natürliche Personen und Personengesellschaften (§ 11 Abs. 1 GewStG). Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG erhalten diesen Freibetrag nicht.
Ab welchem Gewinn wird Gewerbesteuer fällig?
Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften ab einem Gewerbeertrag über 24.500 Euro. Darunter fällt keine Gewerbesteuer an. Für Kapitalgesellschaften gibt es keine solche Untergrenze.
Wird die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet?
Ja, bei natürlichen Personen und Personengesellschaften mit dem Vierfachen des Steuermessbetrags (§ 35 EStG). Die Anrechnung ist begrenzt auf die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer und auf den Teil der Einkommensteuer, der auf die gewerblichen Einkünfte entfällt. Bei einem Hebesatz bis 400 Prozent gleicht die Anrechnung die Gewerbesteuer rechnerisch vollständig aus.
Warum ist die Gewerbesteuer in München höher als in kleinen Gemeinden?
Weil jede Gemeinde ihren Hebesatz selbst festlegt. Das gesetzliche Minimum beträgt 200 Prozent; große Städte liegen deutlich darüber. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der sich die Betriebsstätte befindet, nicht der Sitz der Kunden.
Ist die Gewerbesteuer eine Betriebsausgabe?
Nein. Seit 2008 ist die Gewerbesteuer nach § 4 Abs. 5b EStG ausdrücklich nicht als Betriebsausgabe abziehbar. Sie mindert den steuerlichen Gewinn also nicht.
Sind die hinterlegten Hebesätze verbindlich?
Nein, sie sind eine Bequemlichkeit für den Einstieg (Stand August 2026) und lassen sich im Rechner frei überschreiben. Verbindlich ist allein die Festsetzung deiner Gemeinde – Hebesätze können sich jährlich ändern.