Mahnungs-Generator
Kunde zahlt nicht? Erstelle in 2 Minuten eine freundliche Zahlungserinnerung oder eine 1.–3. Mahnung – mit korrekter Forderungsaufstellung, Mahngebühr und neuer Zahlungsfrist. Links ausfüllen, rechts siehst du das fertige Schreiben, dann als PDF herunterladen. Kostenlos, ohne Anmeldung.
Schluss mit dem Zahlungs-Hinterherlaufen
Der Rechnungs- & EÜR-Manager als Excel/Numbers zeigt dir offene Posten und Fälligkeiten auf einen Blick, nummeriert automatisch fortlaufend und rechnet deine EÜR gleich mit. Einmal zahlen, für immer nutzen.
Zum Komplettpaket →Muss ich wirklich 3-mal mahnen?
Nein – das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Wenn du auf der Rechnung ein konkretes Zahlungsziel genannt hast (z. B. „zahlbar bis 15.08."), gerät dein Kunde nach Ablauf dieses Datums automatisch in Verzug – ganz ohne Mahnung (§ 286 BGB). Ohne Zahlungsziel tritt Verzug bei Verbrauchern spätestens 30 Tage nach Rechnungszugang ein, wenn du in der Rechnung darauf hinweist.
Du könntest also theoretisch sofort ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. In der Praxis schickt man trotzdem meist erst eine freundliche Zahlungserinnerung und ein bis zwei Mahnungen – das erhält die Kundenbeziehung und ist günstiger. „1., 2. und 3. Mahnung" ist also Kulanz, keine Pflicht.
Mahngebühren & Verzugszinsen – was ist erlaubt?
- Verzugszinsen darfst du ab Verzugsbeginn berechnen: bei Geschäftskunden (B2B) 9 Prozentpunkte, bei Verbrauchern 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 BGB). Den aktuellen Basiszinssatz veröffentlicht die Deutsche Bundesbank halbjährlich.
- Mahnkosten (Porto, Material) sind als Verzugsschaden ersatzfähig – üblich sind kleine Pauschalen von rund 2,50–5 € je Mahnung. Überzogene „Bearbeitungsgebühren" sind nicht durchsetzbar.
- Bei B2B steht dir zusätzlich eine Pauschale von 40 € zu (§ 288 Abs. 5 BGB) – diese wird aber auf einen später eingeklagten Rechtsverfolgungsaufwand angerechnet.
Trage Mahngebühr und Verzugszinsen einfach in die Felder ein – der Generator addiert sie sauber zur Gesamtforderung.
Was kommt nach der letzten Mahnung?
Zahlt der Kunde trotz Frist nicht, kannst du einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen (online über das zentrale Mahngericht) oder einen Anwalt bzw. ein Inkassobüro einschalten. Der Mahnbescheid ist günstig und hemmt die Verjährung.
Häufige Fragen
Ist der Mahnungs-Generator kostenlos?
Ja, vollständig kostenlos und ohne Anmeldung. Deine Eingaben verlassen deinen Browser nicht – es wird nichts an einen Server gesendet oder dort gespeichert.
Ab wann darf ich mahnen?
Sobald die Rechnung fällig ist. Mit einem konkreten Zahlungsziel auf der Rechnung gerät der Kunde nach dessen Ablauf automatisch in Verzug. Eine „echte" Mahnung ist dann rechtlich nicht mehr zwingend, aber üblich.
Welche Mahnstufe soll ich wählen?
Beginne mit der freundlichen Zahlungserinnerung. Bleibt die Zahlung aus, folgen 1. und ggf. 2. Mahnung mit deutlicherem Ton. Die 3. Mahnung kündigt das gerichtliche Mahnverfahren an.
Wie speichere ich die Mahnung als PDF?
Auf „Als PDF herunterladen" klicken – es öffnet sich der Druckdialog deines Browsers. Dort als Ziel „Als PDF speichern" wählen. Es wird nur das Schreiben gedruckt, nicht die Eingabemaske.