Nebenberuflich selbstständig? Der Status-Check
Angestellt und nebenbei selbstständig — aber ab wann giltst du als hauptberuflich selbstständig und musst eigene Krankenkassen-Beiträge zahlen? Und was gilt bei der Steuer? Dieser Rechner prüft die Kriterien mit den aktuellen Werten 2026. Kostenlos, ohne Anmeldung, Daten bleiben im Browser.
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Und bei der Steuer?
Warum der Status „nebenberuflich" so wichtig ist
Solange deine Selbstständigkeit nebenberuflich ist, bleibst du über deinen Arbeitgeber kranken- und pflegeversichert — deine Selbstständigkeit kostet dich keine zusätzlichen Krankenkassen-Beiträge. Stuft die Krankenkasse dich dagegen als hauptberuflich selbstständig ein, musst du dich selbst versichern (freiwillig gesetzlich oder privat) — das sind schnell mehrere hundert Euro im Monat.
Die Kriterien der Krankenkassen (2026)
Es gibt keine einzelne magische Grenze — die Krankenkasse macht eine Gesamtschau. Die wichtigsten Anhaltspunkte:
- Arbeitszeit: Mehr als 20 Stunden pro Woche für die Selbstständigkeit spricht für Hauptberuflichkeit.
- Einkommen: Verglichen wird mit der Bezugsgröße (2026: 3.955 € monatlich). Liegt dein Gewinn über der Hälfte (1.977,50 €) und arbeitest du mehr als 20 h/Woche, wird es kritisch; bei bis zu 20 h/Woche gelten 75 % (2.966,25 €) als Orientierungsgrenze.
- Verhältnis zum Hauptjob: Die Selbstständigkeit muss wirtschaftlich untergeordnet bleiben — übersteigt dein Gewinn dauerhaft dein Gehalt, ist das ein starkes Indiz für Hauptberuflichkeit.
- Mitarbeiter: Wer mehr als eine geringfügig beschäftigte Kraft anstellt, gilt in der Regel als hauptberuflich.
Im Zweifel gilt: Melde die Selbstständigkeit deiner Krankenkasse und lass dir die nebenberufliche Einstufung bestätigen — dann bist du auf der sicheren Seite.
Steuer: die wichtigsten Grenzen für Nebeneinkünfte
- Bis 410 € Gewinn im Jahr: Deine Nebeneinkünfte bleiben durch den Härteausgleich (§46 EStG) steuerfrei. Wichtig: Es zählt der Gewinn (Einnahmen minus Ausgaben), nicht der Umsatz.
- 410 – 820 € Gewinn: Es wird nur ein Teil besteuert — die Entlastung schmilzt bis 820 € ab.
- Über 410 € Gewinn: Du musst eine Steuererklärung abgeben (mit Anlage S bzw. G und EÜR). Der Gewinn wird mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert.
- Umsatzsteuer: Bis 25.000 € Umsatz im Vorjahr kannst du die Kleinunternehmerregelung nutzen — prüfe das im Kleinunternehmer-Rechner.
Nicht vergessen
- Arbeitgeber informieren: Ein Blick in den Arbeitsvertrag lohnt — viele Verträge verlangen, dass du Nebentätigkeiten anzeigst. Verbieten darf der Arbeitgeber sie nur, wenn deine Arbeitsleistung leidet oder du zur Konkurrenz gehst.
- Gewerbe oder freiberuflich? Kaufst/verkaufst du oder vermittelst du (Handel, Dienstleistung mit Gewinnabsicht), brauchst du eine Gewerbeanmeldung. Katalogberufe (z. B. Texter, Entwickler, Designer, Berater) sind meist freiberuflich — nur das Finanzamt per Fragebogen informieren.
- Elterngeld, ALG & Co.: Bei Sozialleistungen gelten eigene Regeln — vorher bei der zuständigen Stelle klären.
Häufige Fragen
Wie viel darf ich nebenberuflich verdienen?
Eine feste Verdienstgrenze gibt es nicht. Entscheidend ist die Gesamtschau der Krankenkasse: Arbeitszeit (Richtwert 20 h/Woche), dein Gewinn im Verhältnis zur Bezugsgröße (2026: 3.955 €/Monat) und ob die Selbstständigkeit wirtschaftlich hinter dem Hauptjob zurückbleibt. Steuerlich ist jeder Euro Gewinn relevant — steuerfrei bleiben Nebeneinkünfte nur bis 410 € im Jahr.
Muss ich meine Krankenkasse informieren?
Du solltest — sonst riskierst du Nachforderungen. Die Kasse prüft deine Angaben und bestätigt die nebenberufliche Einstufung. Ändert sich dein Umfang deutlich, melde das erneut.
Zahle ich als nebenberuflich Selbstständiger Rentenversicherung?
Auf den Gewinn aus der Selbstständigkeit grundsätzlich nicht — Ausnahmen gelten für bestimmte Berufe (z. B. Lehrer, Erzieher, Handwerker, Künstler/Publizisten über die KSK). Im Zweifel bei der Deutschen Rentenversicherung klären.
Ist der Rechner rechtsverbindlich?
Nein. Er ordnet deine Angaben anhand der offiziellen Kriterien ein — die verbindliche Einstufung trifft allein deine Krankenkasse, steuerliche Details klärt der Steuerberater.