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Nebenberuflich selbstständig? Der Status-Check

Angestellt und nebenbei selbstständig — aber ab wann giltst du als hauptberuflich selbstständig und musst eigene Krankenkassen-Beiträge zahlen? Und was gilt bei der Steuer? Dieser Rechner prüft die Kriterien mit den aktuellen Werten 2026. Kostenlos, ohne Anmeldung, Daten bleiben im Browser.

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Warum der Status „nebenberuflich" so wichtig ist

Solange deine Selbstständigkeit nebenberuflich ist, bleibst du über deinen Arbeitgeber kranken- und pflegeversichert — deine Selbstständigkeit kostet dich keine zusätzlichen Krankenkassen-Beiträge. Stuft die Krankenkasse dich dagegen als hauptberuflich selbstständig ein, musst du dich selbst versichern (freiwillig gesetzlich oder privat) — das sind schnell mehrere hundert Euro im Monat.

Die Kriterien der Krankenkassen (2026)

Es gibt keine einzelne magische Grenze — die Krankenkasse macht eine Gesamtschau. Die wichtigsten Anhaltspunkte:

Im Zweifel gilt: Melde die Selbstständigkeit deiner Krankenkasse und lass dir die nebenberufliche Einstufung bestätigen — dann bist du auf der sicheren Seite.

Steuer: die wichtigsten Grenzen für Nebeneinkünfte

Nicht vergessen

Häufige Fragen

Wie viel darf ich nebenberuflich verdienen?

Eine feste Verdienstgrenze gibt es nicht. Entscheidend ist die Gesamtschau der Krankenkasse: Arbeitszeit (Richtwert 20 h/Woche), dein Gewinn im Verhältnis zur Bezugsgröße (2026: 3.955 €/Monat) und ob die Selbstständigkeit wirtschaftlich hinter dem Hauptjob zurückbleibt. Steuerlich ist jeder Euro Gewinn relevant — steuerfrei bleiben Nebeneinkünfte nur bis 410 € im Jahr.

Muss ich meine Krankenkasse informieren?

Du solltest — sonst riskierst du Nachforderungen. Die Kasse prüft deine Angaben und bestätigt die nebenberufliche Einstufung. Ändert sich dein Umfang deutlich, melde das erneut.

Zahle ich als nebenberuflich Selbstständiger Rentenversicherung?

Auf den Gewinn aus der Selbstständigkeit grundsätzlich nicht — Ausnahmen gelten für bestimmte Berufe (z. B. Lehrer, Erzieher, Handwerker, Künstler/Publizisten über die KSK). Im Zweifel bei der Deutschen Rentenversicherung klären.

Ist der Rechner rechtsverbindlich?

Nein. Er ordnet deine Angaben anhand der offiziellen Kriterien ein — die verbindliche Einstufung trifft allein deine Krankenkasse, steuerliche Details klärt der Steuerberater.

Hinweis: Allgemeine Orientierung, keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes. Die Einstufung nebenberuflich/hauptberuflich trifft die Krankenkasse im Einzelfall; maßgeblich sind die aktuellen gesetzlichen Regelungen.
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