Kleinunternehmer-Rechner (§19 UStG)
Darfst du die Kleinunternehmerregelung nutzen und musst keine Umsatzsteuer ausweisen? Gib deine Umsätze ein – der Rechner prüft die aktuellen Grenzen (25.000 € Vorjahr und 100.000 € laufendes Jahr) sofort. Kostenlos, ohne Anmeldung.
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Rechnungen als Kleinunternehmer korrekt schreiben
Der Rechnungs-Generator (§14/§19-konform) erstellt Rechnungen mit dem korrekten Kleinunternehmer-Hinweis („Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet") – fortlaufende Nummern, alle Pflichtangaben, als Excel/LibreOffice/Numbers.
Rechnungs-Generator ansehen →Was die Kleinunternehmerregelung bedeutet
Als Kleinunternehmer nach §19 UStG weist du auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer aus und führst keine ans Finanzamt ab. Im Gegenzug kannst du auch keine Vorsteuer aus deinen Einkäufen ziehen. Für viele Selbstständige mit wenig Wareneinsatz ist das einfacher und ein Preisvorteil gegenüber Privatkunden.
Die aktuellen Grenzen
- Vorjahr: Gesamtumsatz ≤ 25.000 €.
- Laufendes Jahr: voraussichtlich ≤ 100.000 €. Wird die 100.000-€-Grenze im Jahr überschritten, endet die Kleinunternehmer-Eigenschaft sofort ab dem Umsatz, der die Grenze überschreitet – ab dann USt-pflichtig.
- Neugründung: Ohne Vorjahr zählt nur die 100.000-€-Prognose fürs laufende (Rumpf-)Jahr.
Ausführlich erklärt im Ratgeber Kleinunternehmerregelung §19 UStG.
Häufige Fragen
Muss ich die Kleinunternehmerregelung nutzen, wenn ich darf?
Nein. Du kannst freiwillig zur Regelbesteuerung optieren (dann weist du USt aus und kannst Vorsteuer ziehen). Die Option bindet dich allerdings mehrere Jahre.
Was passiert, wenn ich die Grenze überschreite?
Überschreitest du im Vorjahr die 25.000 €, bist du im Folgejahr regelbesteuert. Überschreitest du im laufenden Jahr die 100.000 €, wirst du sofort ab dem überschreitenden Umsatz USt-pflichtig.
Ist der Rechner rechtsverbindlich?
Nein, er gibt eine Orientierung anhand der Umsatzgrenzen. Sonderfälle (bestimmte steuerfreie Umsätze, Wechsel-Fristen) klärt der Steuerberater.