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Auto absetzen als Selbstständiger: 1-%-Regel, Fahrtenbuch und die neuen 38 Cent

Stand August 2026 · Lesezeit ca. 9 Min.

Das Auto ist für viele Selbstständige der teuerste Posten nach der eigenen Arbeitszeit — und gleichzeitig der, bei dem am häufigsten Geld liegen bleibt. Nicht weil die Regeln kompliziert wären, sondern weil die meisten die falsche von zwei Methoden wählen und sie dann jahrelang nicht mehr wechseln können.

Kurz gesagt: Wird dein Auto zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt, gehört es zwingend ins Betriebsvermögen — dann sind alle Kosten Betriebsausgaben, und die Privatnutzung wird gegengerechnet: entweder pauschal mit 1 Prozent des Bruttolistenpreises pro Monat oder spitz per ordnungsgemäßem Fahrtenbuch (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Faustregel: Je teurer der Wagen und je weniger du privat fährst, desto eher lohnt das Fahrtenbuch. Bleibt das Auto privat, setzt du betriebliche Fahrten mit 0,30 € je gefahrenem Kilometer ab. Neu ab 2026: Für den Weg zwischen Wohnung und Betrieb gelten 38 Cent ab dem ersten Entfernungskilometer.

Gehört dein Auto überhaupt in den Betrieb?

Bevor du über 1 Prozent oder Fahrtenbuch nachdenkst, entscheidet eine einzige Zahl: dein betrieblicher Nutzungsanteil. Er ergibt sich aus den gefahrenen Kilometern, nicht aus dem Gefühl.

Betriebliche NutzungZuordnungWas das bedeutet
über 50 %notwendiges BetriebsvermögenZwingend im Betrieb. Alle Kosten sind Betriebsausgaben, die Privatnutzung wird als Entnahme gegengerechnet — 1-%-Regel oder Fahrtenbuch möglich.
10 % bis 50 %gewillkürtes BetriebsvermögenDu hast die Wahl (R 4.2 EStR). Ordnest du das Auto dem Betrieb zu, ist die 1-%-Regel ausgeschlossen — der private Anteil muss mit den tatsächlichen Kosten bewertet werden.
unter 10 %PrivatvermögenDas Auto bleibt privat. Betriebliche Fahrten setzt du einzeln ab (siehe unten, 0,30 €/km).
Wichtig: Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte zählen bei dieser 50-Prozent-Prüfung zur betrieblichen Nutzung — auch wenn sie steuerlich später nur begrenzt abziehbar sind. Bei vielen Pendlern kippt genau das die Entscheidung.

Den Nutzungsanteil musst du dem Finanzamt glaubhaft machen — üblich sind formlose Aufzeichnungen über einen repräsentativen Zeitraum von etwa drei Monaten.

1-%-Regel oder Fahrtenbuch: die Entscheidung, die bleibt

Liegt das Auto im Betriebsvermögen, sind erst einmal alle Kosten Betriebsausgaben: Abschreibung, Leasingrate, Sprit oder Strom, Versicherung, Steuer, Reparaturen, Reifen. Weil du den Wagen aber auch privat fährst, muss dieser Anteil wieder herausgerechnet werden. Dafür gibt es genau zwei Wege.

Die 1-Prozent-Regel

Pauschal wird pro Kalendermonat 1 Prozent des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich Sonderausstattung und einschließlich Umsatzsteuer als private Nutzung angesetzt (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG).

Privatanteil je Monat = Bruttolistenpreis × 1 %

Entscheidend ist der Listenpreis, nicht dein Kaufpreis. Rabatte, Verhandlungsgeschick und ein günstiger Gebrauchtkauf ändern daran nichts — ein zehn Jahre alter Wagen wird mit dem Neupreis von damals angesetzt. Genau das macht die 1-%-Regel bei Gebrauchtwagen oft so teuer.

Das Fahrtenbuch

Alternativ weist du die tatsächlich auf die Privatfahrten entfallenden Aufwendungen nach. Dafür brauchst du zwei Dinge: sämtliche Kfz-Kosten belegt und ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch. Der Privatanteil ergibt sich dann aus dem echten Kilometerverhältnis.

Privatanteil = Gesamtkosten × (Privatkilometer ÷ Gesamtkilometer)

Rechenbeispiel: wann kippt es?

Ein Wagen mit 40.000 € Bruttolistenpreis, jährliche Gesamtkosten 9.000 €, Fahrleistung 25.000 km im Jahr, davon 5.000 km privat (= 20 %):

MethodePrivatanteil pro Jahr
1-%-Regel (40.000 € × 1 % × 12)4.800 €
Fahrtenbuch (9.000 € × 20 %)1.800 €
Unterschied im zu versteuernden Gewinn3.000 €

Drei Beispieljahre Fahrtenbuch führen hier also zu rund 9.000 € weniger Gewinn — bei sonst gleichem Auto. Umgekehrt gilt: Wer viel privat fährt und einen günstigen Listenpreis hat, fährt mit der Pauschale besser und spart sich die Schreibarbeit.

Die Methode ist ein Jahresbeschluss. Zwischen 1-%-Regel und Fahrtenbuch darf pro Fahrzeug nur zum Jahreswechsel gewechselt werden — oder beim Fahrzeugwechsel. Wer im März merkt, dass das Fahrtenbuch günstiger wäre, kann nicht rückwirkend umsteigen. Entscheide deshalb vor dem Jahresstart, nicht bei der Steuererklärung.

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Was ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch enthalten muss

Ein Fahrtenbuch wird vom Finanzamt entweder ganz anerkannt oder gar nicht — ein halb geführtes gibt es nicht. Wird es verworfen, greift automatisch die 1-%-Regel, oft mit einer bösen Nachzahlung. Diese Anforderungen haben sich in der Rechtsprechung herausgebildet:

Praxis-Tipp: Der häufigste Ablehnungsgrund sind nicht fehlende Einträge, sondern Lücken zwischen den Kilometerständen. Wenn Endstand einer Fahrt und Anfangsstand der nächsten nicht zusammenpassen, fällt das sofort auf.

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Die 0,03-Prozent-Falle: Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb

Hier verlieren die meisten Selbstständigen Geld, ohne es zu merken. Der Weg von zu Hause zur eigenen Betriebsstätte ist steuerlich keine normale Betriebsausgabe (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG). Bei der 1-%-Regel läuft das so:

  1. Zusätzlich zum Privatanteil werden 0,03 Prozent des Listenpreises je Entfernungskilometer und Monat angesetzt.
  2. Dagegen darfst du die Entfernungspauschale rechnen (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG).
  3. Was übrig bleibt, ist eine nicht abziehbare Betriebsausgabe und erhöht deinen Gewinn.

Beispiel: 40.000 € Listenpreis, 15 km einfache Entfernung, 220 Arbeitstage.

PostenBetrag pro Jahr
0,03 % × 40.000 € × 15 km × 12 Monate2.160 €
abzüglich Entfernungspauschale (15 km × 0,38 € × 220 Tage)− 1.254 €
nicht abziehbar — erhöht den Gewinn906 €

Neu ab 2026: 38 Cent ab dem ersten Kilometer

Bis einschließlich 2025 galt eine gestaffelte Entfernungspauschale: 30 Cent für die ersten 20 Kilometer, erst ab dem 21. Kilometer 38 Cent. Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 gilt seit dem 1. Januar 2026 einheitlich 38 Cent ab dem ersten Entfernungskilometer. Für Selbstständige mit kurzem Arbeitsweg ist das die spürbarste Änderung des Jahres — im Beispiel oben sinkt der nicht abziehbare Betrag allein dadurch um rund 264 € gegenüber der alten Staffel.

Zur Einordnung: Die Entfernungspauschale gilt nur für die einfache Strecke und verkehrsmittelunabhängig — auch wenn du mit dem Rad oder der Bahn fährst. Die 0,30 € je Kilometer für betriebliche Auswärtsfahrten sind eine andere Pauschale und bleiben 2026 unverändert.

Elektroauto: nur ein Viertel als Privatanteil

Für reine Elektrofahrzeuge ohne CO₂-Ausstoß wird der Listenpreis bei der Pauschalmethode nur zu einem Viertel angesetzt — aus 1 Prozent werden also effektiv 0,25 Prozent. Voraussetzung nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG: Anschaffung nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2031, und der Bruttolistenpreis überschreitet 100.000 € nicht.

FahrzeugAnsatz Listenpreis
Verbrennervoll (1 % / Monat)
reines E-Auto bis 100.000 € Bruttolistenpreisein Viertel (0,25 %)
Plug-in-Hybrid (ab 2025: max. 50 g CO₂/km oder mind. 80 km elektrische Reichweite)die Hälfte (0,5 %)

Ein Hinweis zur Ehrlichkeit: Die Preisgrenze für den Viertel-Ansatz wurde seit Einführung mehrfach angehoben. Für ein älteres Fahrzeug ist die Grenze maßgeblich, die im Jahr der Anschaffung galt — bei Gebrauchtkäufen und Altbeständen lohnt hier der Blick in den Kaufvertrag statt eine schnelle Antwort.

Auto im Privatvermögen: 0,30 € pro Kilometer

Bleibt dein Wagen privat, ist die Sache deutlich einfacher — und für viele Solo-Selbstständige mit wenigen Kundenterminen die bessere Wahl. Für jede betriebliche Fahrt setzt du pauschal 0,30 € je tatsächlich gefahrenem Kilometer als Betriebsausgabe an, also für Hin- und Rückweg. Belege für Sprit, Werkstatt oder Versicherung brauchst du dafür nicht; es genügt eine schlichte Aufstellung mit Datum, Ziel, Anlass und Kilometern.

Der Vorteil: keine Entnahmebesteuerung, kein Fahrtenbuch, kein Streit über den Nutzungsanteil — und beim späteren Verkauf des Autos entsteht kein steuerpflichtiger Gewinn, weil es nie im Betriebsvermögen war. Der Nachteil: Abschreibung und laufende Kosten wirken sich nicht aus. Wer viel fährt, verschenkt damit Geld.

Wann welcher Weg? Als grobe Orientierung: Wer unter etwa 5.000 betriebliche Kilometer im Jahr fährt, kommt mit der Kilometerpauschale meist unkomplizierter und oft auch günstiger weg. Wer den Wagen überwiegend beruflich bewegt, hat gar keine Wahl — dann ist er notwendiges Betriebsvermögen.

Und die Umsatzsteuer?

Umsatzsteuerlich läuft die Zuordnung getrennt vom Einkommensteuerrecht. Bei mindestens 10 Prozent unternehmerischer Nutzung kannst du das Fahrzeug dem Unternehmen zuordnen und die Vorsteuer aus Kaufpreis und laufenden Kosten ziehen. Im Gegenzug ist die private Nutzung als unentgeltliche Wertabgabe der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Kleinunternehmer nach § 19 UStG haben mit beidem nichts zu tun — kein Vorsteuerabzug, aber auch keine Umsatzsteuer auf die Privatnutzung. Weil die Bemessungsgrundlagen hier von den ertragsteuerlichen abweichen können, ist das der Punkt, an dem sich ein Gespräch mit dem Steuerberater am schnellsten bezahlt macht.

Häufige Fehler

Häufige Fragen

Kann ich mein Auto als Selbstständiger komplett absetzen?

Nur wenn du es ausschließlich betrieblich nutzt. Sobald du privat damit fährst, wird dieser Anteil gegengerechnet — pauschal mit 1 Prozent des Bruttolistenpreises pro Monat oder spitz per Fahrtenbuch. Bei mehr als 50 Prozent betrieblicher Nutzung gehört das Auto zwingend ins Betriebsvermögen, alle Kosten sind dann zunächst Betriebsausgaben.

Wann lohnt sich das Fahrtenbuch statt der 1-Prozent-Regel?

Je höher der Bruttolistenpreis und je geringer der private Nutzungsanteil, desto eher lohnt das Fahrtenbuch. Bei 40.000 Euro Listenpreis, 9.000 Euro Jahreskosten und 20 Prozent Privatnutzung ergibt die 1-Prozent-Regel 4.800 Euro Privatanteil, das Fahrtenbuch nur 1.800 Euro. Wer viel privat fährt und einen günstigen Wagen hat, fährt mit der Pauschale besser.

Wie hoch ist die Entfernungspauschale 2026?

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt die Entfernungspauschale einheitlich 38 Cent je Entfernungskilometer, und zwar ab dem ersten Kilometer. Bis 2025 galten 30 Cent für die ersten 20 Kilometer und erst danach 38 Cent. Maßgeblich ist die einfache Entfernung zwischen Wohnung und Betriebsstätte.

Was gilt für ein Elektroauto als Firmenwagen?

Bei reinen Elektrofahrzeugen ohne CO2-Ausstoß wird der Listenpreis für die Pauschalmethode nur zu einem Viertel angesetzt, also effektiv 0,25 Prozent pro Monat. Voraussetzung ist eine Anschaffung nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2031 sowie ein Bruttolistenpreis von höchstens 100.000 Euro. Bei älteren Fahrzeugen gilt die Preisgrenze des Anschaffungsjahres.

Kann ich die Methode jedes Jahr wechseln?

Ein Wechsel zwischen 1-Prozent-Regel und Fahrtenbuch ist pro Fahrzeug nur zum Jahreswechsel oder beim Fahrzeugwechsel möglich, nicht rückwirkend während des laufenden Jahres. Die Entscheidung sollte deshalb vor Jahresbeginn fallen.

Was kann ich absetzen, wenn das Auto privat bleibt?

Für betriebliche Fahrten mit dem privaten Pkw setzt du pauschal 0,30 Euro je tatsächlich gefahrenem Kilometer als Betriebsausgabe an, also für Hin- und Rückfahrt. Diese Reisekostenpauschale bleibt 2026 unverändert. Nötig ist eine einfache Aufstellung mit Datum, Ziel, Anlass und Kilometern.

Hinweis: Dieser Ratgeber liefert allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes. Gerade bei der Fahrzeugzuordnung und der Umsatzsteuer hängt viel vom Einzelfall ab — maßgeblich sind die aktuellen gesetzlichen Vorgaben; im Zweifel Steuerberater oder Finanzamt fragen.

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