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Die richtige Rechtsform für Selbstständige: Einzelunternehmen, GbR, UG oder GmbH?

Von Peer Kramer · Stand Juli 2026 · Lesezeit ca. 9 Min.

Die Wahl der Rechtsform ist eine der ersten großen Entscheidungen auf dem Weg in die Selbstständigkeit — und sie wirkt auf Haftung, Steuern, Bürokratie und Kosten. Die gute Nachricht: Für die allermeisten Solo-Selbstständigen ist die Antwort erstaunlich einfach. Dieser Ratgeber vergleicht die vier gängigsten Formen mit den aktuellen Werten für 2026 — klar, ehrlich und ohne Steuerdeutsch.

Kurz vorab: Wer allein startet und keine besonderen Haftungsrisiken hat, gründet in der Regel als Einzelunternehmen — ohne Kapital, ohne Notar, ohne Handelsregister. Eine UG oder GmbH wird meist erst interessant, wenn es um echten Haftungsschutz oder um höhere, im Unternehmen verbleibende Gewinne geht.

Der große Vergleich auf einen Blick

  Einzelunternehmen GbR UG (haftungsbeschränkt) GmbH
Mindestkapital keines keines ab 1 € (voll in bar vor Anmeldung) 25.000 € (mind. 12.500 € eingezahlt)
Personenzahl 1 ab 2 ab 1 ab 1
Haftung voll privat, unbeschränkt alle Gesellschafter voll & gesamtschuldnerisch beschränkt aufs Gesellschaftsvermögen beschränkt aufs Gesellschaftsvermögen
Gründungsaufwand sehr gering (Gewerbe-/Finanzamt-Anmeldung) gering (Vertrag empfohlen; eGbR optional) Notar + Handelsregister Notar + Handelsregister
Steuerart Einkommensteuer Einkommensteuer (je Gesellschafter) Körperschaft- + Gewerbesteuer Körperschaft- + Gewerbesteuer
Buchführung meist EÜR meist EÜR doppelte Buchführung, Bilanz doppelte Buchführung, Bilanz
Für wen? Solo-Start, geringes Risiko 2+ Gründer, gemeinsamer Start Haftungsschutz mit wenig Kapital höhere Gewinne, Außenwirkung, Kapital vorhanden

Alle Kapital- und Steuerwerte: Stand 2026. Details und die jeweiligen Grenzen im Text darunter.

Einzelunternehmen — der einfachste Start

Das Einzelunternehmen ist die mit Abstand häufigste Form für Solo-Selbstständige und Freiberufler. Du brauchst kein Mindestkapital, keinen Notar und keinen Handelsregistereintrag. Freiberufler melden sich beim Finanzamt an, Gewerbetreibende zusätzlich beim Gewerbeamt — das war es im Kern. Steuerlich wird der Gewinn direkt deiner Einkommensteuer zugeschlagen; in der Regel genügt eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).

Bei der Gewerbesteuer gilt für Einzelunternehmen (und Personengesellschaften) ein Freibetrag von 24.500 € Gewinn pro Jahr — darunter fällt keine Gewerbesteuer an. Was darüber liegt, wird über den Hebesatz der Gemeinde belastet, aber teilweise auf die Einkommensteuer angerechnet (bis zum 4-fachen des Gewerbesteuer-Messbetrags), sodass bei moderaten Hebesätzen wenig Mehrbelastung bleibt. Freiberufler zahlen ohnehin keine Gewerbesteuer.

Vorteil: Schnell, günstig, minimale Bürokratie — sofort startklar. Kombinierbar mit der Kleinunternehmerregelung.
Grenze: Du haftest unbeschränkt mit deinem gesamten Privatvermögen. Bei riskanten Aufträgen oder hohen Verbindlichkeiten ist das der wunde Punkt.

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GbR — der einfache Weg für zwei und mehr

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) entsteht, sobald sich mindestens zwei Personen zu einem gemeinsamen Zweck zusammenschließen — im Grunde die „Einzelunternehmen-Variante für Teams". Kein Mindestkapital, formal sogar ohne schriftlichen Vertrag (der aber dringend zu empfehlen ist). Besteuert wird nicht die GbR selbst, sondern jeder Gesellschafter zahlt Einkommensteuer auf seinen Gewinnanteil.

Seit dem MoPeG (in Kraft seit 1. Januar 2024) kann eine GbR erstmals in ein Gesellschaftsregister eingetragen werden und heißt dann eingetragene GbR (eGbR). Für bestimmte Geschäfte ist die Eintragung faktisch Pflicht — etwa beim Erwerb von Grundstücken, bei Beteiligungen an anderen Gesellschaften oder bei eingetragenen Schutzrechten (Marken/Patente). Zudem führt seither das Ausscheiden eines Gesellschafters nicht mehr automatisch zur Auflösung; die GbR besteht fort.

Häufiges Missverständnis: Die Eintragung als eGbR bringt keine Haftungsbeschränkung. Alle Gesellschafter haften weiterhin persönlich, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch — jeder kann also für die vollen Schulden herangezogen werden, nicht nur für seinen Anteil.
Vorteil: Unkompliziert und günstig, ideal für einen gemeinsamen Start zu zweit oder zu dritt.
Grenze: Volle persönliche Haftung aller — und man haftet auch für Fehler der Mitgesellschafter.

UG (haftungsbeschränkt) — die „Mini-GmbH"

Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kurz UG, ist rechtlich eine Sonderform der GmbH und bietet denselben Haftungsschutz — die Haftung ist grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Der Clou: Du kannst sie schon ab 1 € Stammkapital gründen (realistisch sollten es aber ein paar Tausend Euro sein, damit die Gesellschaft nicht sofort zahlungsunfähig ist). Das Stammkapital muss vollständig in bar und vor der Anmeldung eingezahlt werden. Es braucht einen Notar und einen Handelsregistereintrag.

Als Ausgleich für das niedrige Startkapital gilt eine gesetzliche Rücklagepflicht: 25 % des Jahresüberschusses müssen so lange zurückgelegt (thesauriert) werden, bis das Stammkapital zusammen mit den Rücklagen 25.000 € erreicht. Erst dann darf frei ausgeschüttet werden. Eine Umwandlung in eine GmbH ist ab dann möglich, aber nicht verpflichtend — die UG kann dauerhaft bestehen bleiben.

Steuerlich ist die UG eine Kapitalgesellschaft: Sie zahlt Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer (Details unten), und das Gehalt der Geschäftsführung ist eine Betriebsausgabe.

Vorteil: Haftungsschutz einer GmbH — aber ohne 25.000 € auf einen Schlag aufbringen zu müssen.
Grenze: Notar-, Register- und Buchführungspflicht (Bilanz), Rücklagenzwang, und der Name „haftungsbeschränkt" wirkt auf manche Geschäftspartner weniger solide.

GmbH — der Klassiker mit Haftungsschutz

Die GmbH ist die bekannteste Kapitalgesellschaft. Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, das Unternehmen wirkt nach außen etabliert. Der Preis: ein Stammkapital von 25.000 €, von dem bei der Anmeldung mindestens die Hälfte — also 12.500 € — tatsächlich eingezahlt sein muss. Auch hier sind Notar und Handelsregister Pflicht, ebenso die doppelte Buchführung mit Jahresbilanz.

Die Gründungskosten für eine einfache Ein-Personen-GmbH über das Standard-Musterprotokoll liegen grob bei rund 1.000 € (Notar typischerweise ca. 500–600 € plus Handelsregister und Nebenkosten) — zusätzlich zum einzuzahlenden Stammkapital. Wird die Satzung individuell gestaltet, steigen die Notarkosten deutlich.

Vorteil: Voller Haftungsschutz, hohe Seriosität, klare Strukturen für Investoren, Partner und Nachfolge.
Grenze: Höchster Kapital-, Kosten- und Verwaltungsaufwand — für einen kleinen Solo-Start meist überdimensioniert.

Die Steuer-Grundlogik: transparent vs. Körperschaft

Der wichtigste steuerliche Unterschied zwischen den Formen:

Kommt das Geld zu dir privat, wird es teurer: Bei einer Ausschüttung fällt zusätzlich Kapitalertragsteuer (25 %) plus Soli an. In Summe landet der ausgeschüttete Gewinn dann bei rund 47–48 % Gesamtbelastung. Das Geschäftsführergehalt wiederum mindert als Betriebsausgabe den Gewinn der Gesellschaft, wird bei dir aber wie normales Gehalt mit Einkommensteuer belastet.

Ausblick: Die Körperschaftsteuer sinkt ab 2028 stufenweise (14 % 2028 → 10 % ab 2032). Für thesaurierende Kapitalgesellschaften wird das Einbehalten von Gewinnen dadurch tendenziell noch attraktiver.

Ab wann lohnt sich eine UG oder GmbH?

Das ist die Kernfrage — und die ehrliche Antwort lautet: Es kommt auf drei Dinge an, nicht auf eine einzelne magische Umsatzzahl.

  1. Haftung. Wenn dein Geschäft echte Risiken trägt (hohe Auftragswerte, Produkte, Personal, Verträge mit großem Schadenspotenzial), ist der Haftungsschutz einer UG/GmbH oft der eigentliche Grund zu gründen — unabhängig von der Steuer.
  2. Thesaurierung. Der steuerliche Vorteil einer Kapitalgesellschaft entsteht vor allem, wenn du Gewinne im Unternehmen belässt (für Wachstum, Rücklagen, Investitionen). Dann greift die ~30-%-Belastung statt deines persönlichen Spitzensatzes. Schüttest du dagegen ohnehin fast alles an dich aus, schmilzt der Vorteil durch die Kapitalertragsteuer zusammen.
  3. Gewinnhöhe. Als grobe Orientierung wird eine Kapitalgesellschaft häufig erst ab einem nachhaltigen Jahresgewinn im mittleren fünf- bis sechsstelligen Bereich rechnerisch interessant — und auch dann meist nur in Kombination mit Thesaurierung. Darunter überwiegen für die meisten Solo-Selbstständigen die Nachteile (Kosten, Bilanzpflicht, Verwaltung).
Wichtig — keine Pauschalzahl: Kursierende Faustregeln (z. B. „ab 60.000 €" oder „ab 100.000 € Gewinn") sind nur grobe Anhaltspunkte und je nach Quelle unterschiedlich. Der Kipppunkt hängt stark von deinem persönlichen Steuersatz, deiner Ausschüttungsquote, dem lokalen Gewerbesteuer-Hebesatz und deinem Geschäftsführergehalt ab. Diese Rechnung gehört zwingend mit einem Steuerberater durchgerechnet.

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Häufige Fragen

Welche Rechtsform ist die beste für einen Solo-Start?

Für die meisten Einzelgründer ohne besondere Haftungsrisiken ist das Einzelunternehmen die beste Wahl: kein Mindestkapital, kein Notar, minimale Bürokratie und direkte Einkommensteuer. Eine UG oder GmbH lohnt sich erst bei echtem Haftungsbedarf oder höheren, thesaurierten Gewinnen.

Wie viel Stammkapital braucht eine UG bzw. GmbH?

Die UG (haftungsbeschränkt) kann ab 1 € gegründet werden, muss aber 25 % ihres Gewinns zurücklegen, bis 25.000 € erreicht sind. Die GmbH benötigt 25.000 € Stammkapital, wovon bei der Anmeldung mindestens 12.500 € eingezahlt sein müssen.

Was ist der Unterschied zwischen GbR und eGbR?

Die eGbR ist eine in das seit 2024 bestehende Gesellschaftsregister eingetragene GbR (Namenszusatz „eGbR"). Die Eintragung ist für bestimmte Geschäfte wie Immobilienkauf faktisch Pflicht, ändert aber nichts an der vollen persönlichen Haftung der Gesellschafter.

Ab welchem Gewinn lohnt sich eine GmbH?

Eine feste Zahl gibt es nicht. Eine Kapitalgesellschaft wird meist erst bei nachhaltig hohen Gewinnen und vor allem dann interessant, wenn Gewinne im Unternehmen bleiben (Thesaurierung). Werden Gewinne komplett privat entnommen, schmilzt der Vorteil durch die Kapitalertragsteuer. Das gehört individuell mit dem Steuerberater durchgerechnet.

Kann ich die Rechtsform später wechseln?

Ja. Ein Wechsel — etwa vom Einzelunternehmen zur GmbH — ist üblich und beim Wachstum ein normaler Schritt. Er ist mit Kosten und Aufwand verbunden, aber jederzeit möglich.

Hinweis: Dieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen (Stand Juli 2026) und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Die Wahl der Rechtsform sowie die Gründung einer UG oder GmbH sollten unbedingt mit einem Steuerberater und einem Notar besprochen werden — die konkrete Belastung hängt von deiner persönlichen Situation ab.

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