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Betriebsausgabenpauschale 2026: Wer sie nutzen darf — und wer nicht

Zuletzt aktualisiert Oktober 2026 · Lesezeit ca. 7 Min.

„Gibt es für Freiberufler eine Pauschale für Betriebsausgaben?“ — diese Frage landet bei uns häufiger als fast jede andere. Die Antwort ist enger, als viele hoffen: Es gibt sie, aber nur für vier klar umrissene Gruppen. Hier steht, wer dazugehört, wie viel es ist, wann sich die Pauschale lohnt und mit welchen Pauschalen sie ständig verwechselt wird.

Kurz gesagt

Eine allgemeine Betriebsausgabenpauschale für Selbstständige gibt es nicht. Pauschal absetzen dürfen nur hauptberufliche Schriftsteller und Journalisten (30 % der Betriebseinnahmen, höchstens 3.600 € im Jahr), wer nebenberuflich wissenschaftlich, künstlerisch, schriftstellerisch, lehrend oder prüfend tätig ist (25 %, höchstens 900 €) sowie Kindertagespflegepersonen (400 € je Kind und Monat). Grundlage sind zwei BMF-Schreiben vom 6. April 2023; die Pauschale ersetzt alle tatsächlichen Betriebsausgaben und wird in Zeile 24 der Anlage EÜR eingetragen.

Wer bekommt eine Betriebsausgabenpauschale?

Die Pauschale ist eine Vereinfachungsregel der Finanzverwaltung, kein Paragraf im Einkommensteuergesetz. Die Beträge stehen im BMF-Schreiben vom 6. April 2023 (BStBl I S. 671), für die Kindertagespflege in einem zweiten Schreiben vom selben Tag (BStBl I S. 669). Beide gelten seit dem Veranlagungszeitraum 2023 und werden in der amtlichen Ausfüllanleitung zur Anlage EÜR 2025 unverändert genannt:

TätigkeitPauschaleHöchstbetrag
Hauptberufliche selbständige schriftstellerische oder journalistische Tätigkeit30 % der Betriebseinnahmen3.600 € / Jahr
Wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische Nebentätigkeit25 % der Betriebseinnahmen900 € / Jahr
Nebenamtliche Lehr- und Prüfungstätigkeit (außer § 3 Nr. 26 EStG)25 % der Betriebseinnahmen900 € / Jahr
Kindertagespflege, 40 Wochenstunden400 € je Kind und Monatbis zur Höhe der Einnahmen
Kindertagespflege, Freihalteplatz50 € je Platz und Monat—

Bis einschließlich 2022 lagen die Höchstbeträge bei 2.455 € beziehungsweise 614 €, in der Kindertagespflege bei 300 € je Kind. Wer in alten Ratgebern oder Vereinsmerkblättern noch diese Zahlen findet, liest einen überholten Stand.

Und alle anderen? Keine Pauschale für Gewerbe und die meisten Freiberufler

Wer als IT-Freelancer, Designerin, Berater, Fotografin, Handwerker oder mit einem Gewerbe selbstständig ist, fällt durch das Raster. Auch „pauschale Betriebsausgaben für den Gewerbebetrieb“ gibt es nicht: Für Gewerbetreibende sieht weder das Gesetz noch eine Verwaltungsregel einen Pauschalsatz vor. Hier zählt jede Ausgabe einzeln, mit Beleg — welche das sind, steht im Ratgeber Betriebsausgaben absetzen.

Ein Teil der Verwirrung kommt daher, dass es im Steuerrecht viele Pauschalen gibt, die ähnlich klingen, aber etwas anderes sind:

BegriffFür wenWas es ist2026
Arbeitnehmer-Pauschbetrag (§ 9a EStG)AngestellteWerbungskosten ohne Nachweis, nur für Lohn1.230 €
Übungsleiterfreibetrag (§ 3 Nr. 26 EStG)Nebenberufliche Trainer, Ausbilder, BetreuerSteuerfreie Einnahmen, keine Ausgabenpauschale3.300 €
Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a EStG)Nebenberuflich EngagierteSteuerfreie Einnahmen960 €
Homeoffice-TagespauschaleAlle SelbstständigenEine einzelne Ausgabe, kein Ersatz für alle6 €/Tag, max. 1.260 €

Die beiden Freibeträge wurden mit dem Steueränderungsgesetz 2025 zum 1. Januar 2026 angehoben (vorher 3.000 € und 840 €). Die Homeoffice-Pauschale ist der Posten, den Selbstständige am häufigsten meinen, wenn sie nach einer „Betriebskostenpauschale“ suchen. Sie steht aber neben deinen übrigen Ausgaben und ersetzt sie nicht — Details im Ratgeber Arbeitszimmer und Homeoffice absetzen.

Wann lohnt sich die Pauschale? Die Rechnung

Die Pauschale ist ein Wahlrecht. Du darfst immer stattdessen deine tatsächlichen Ausgaben ansetzen, und das solltest du, sobald sie höher sind. Zwei Zahlen helfen beim Einordnen:

30 % erreichen den Deckel von 3.600 € bei 12.000 € Einnahmen.
25 % erreichen den Deckel von 900 € bei 3.600 € Einnahmen.

Oberhalb dieser Einnahmen wächst die Pauschale nicht mehr mit. Drei Beispiele mit angenommenen Zahlen:

FallEinnahmenTatsächliche AusgabenPauschaleBesser
Freie Journalistin, hauptberuflich30.000 €2.400 €3.600 €Pauschale
Freier Autor mit Büro und Technik30.000 €6.800 €3.600 €Einzelnachweis
Angestellter, nebenbei Fachartikel2.000 €150 €500 €Pauschale

Die Faustregel daraus: Die Pauschale bringt am meisten, wo kaum Material und keine teure Ausstattung nötig sind. Wer Miete für ein Büro zahlt, regelmäßig Technik kauft oder viel reist, liegt meist darüber. Rechne beide Wege einmal mit deinen echten Zahlen durch, bevor du dich festlegst.

Erst die echten Ausgaben kennen, dann entscheiden

Ob die Pauschale dich besser stellt, siehst du nur, wenn deine tatsächlichen Ausgaben vollständig erfasst sind. Der Steuer- & EÜR-Tracker 2026 sammelt sie laufend nach den Kategorien der Anlage EÜR und zeigt am Jahresende die Summe, die du mit der Pauschale vergleichst.

Zum Steuer- & EÜR-Tracker →

Alles oder nichts: so trägst du die Pauschale ein

Die Pauschale steht in Zeile 24 der Anlage EÜR („Betriebsausgabenpauschale für bestimmte Berufsgruppen“, Kennzahl 195). Die Ausfüllanleitung verweist von dort direkt auf Zeile 75. Das heißt: Wer die Pauschale nimmt, trägt für diese Tätigkeit keine weiteren Ausgaben ein. Laptop, Fachbücher, Fahrtkosten und Arbeitszimmer sind mit der Pauschale abgegolten. Eine Mischung aus Pauschale plus einzelnen teuren Posten gibt es nicht.

Zwei Feinheiten, die oft übersehen werden:

Den Gewinn selbst ermittelst du wie gewohnt per Einnahmenüberschussrechnung. Wie die aufgebaut ist, erklärt der Ratgeber EÜR erstellen.

Sonderfall Kindertagespflege

Für Tagesmütter und Tagesväter gilt ein eigenes Modell, das sich nicht nach Prozenten, sondern nach Kindern richtet. Nach dem BMF-Schreiben vom 6. April 2023 und der Ausfüllanleitung zur Anlage EÜR:

Hauptberuflich oder nebenberuflich?

Ob 30 % oder 25 % gelten, hängt an der Frage, ob die Tätigkeit dein Hauptberuf ist. Das BMF-Schreiben nennt dafür keine feste Stundengrenze. Wer angestellt ist und daneben Artikel schreibt, ist klar nebenberuflich; wer vom Schreiben lebt, klar hauptberuflich. Dazwischen — etwa bei mehreren selbstständigen Standbeinen — entscheidet der Einzelfall. Weil die Pauschale eine Verwaltungsregel ist, besteht darauf kein einklagbarer Anspruch, und das Finanzamt darf die Voraussetzungen eng auslegen. In Grenzfällen lohnt die Frage an deine Steuerberaterin oder an das Finanzamt, bevor du dich darauf verlässt. Wie sich eine Nebentätigkeit steuerlich sonst sortiert, steht im Ratgeber Nebenberuflich selbstständig machen.

Häufige Fehler

Häufige Fragen

Gibt es eine Betriebsausgabenpauschale für Freiberufler?

Nur für bestimmte Gruppen. Hauptberufliche Schriftsteller und Journalisten dürfen 30 % der Betriebseinnahmen ansetzen, höchstens 3.600 € im Jahr. Für nebenberufliche wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische sowie Lehr- und Prüfungstätigkeit sind es 25 %, höchstens 900 €. Kindertagespflegepersonen setzen 400 € je Kind und Monat an. Andere Freiberufler weisen ihre Ausgaben einzeln nach.

Gibt es pauschale Betriebsausgaben für einen Gewerbebetrieb?

Nein. Für Gewerbetreibende gibt es keine Betriebsausgabenpauschale. Alle Ausgaben werden einzeln mit Beleg angesetzt. Einzelne Posten wie die Homeoffice-Tagespauschale von 6 € pro Tag, höchstens 1.260 € im Jahr, gelten aber auch für Gewerbetreibende.

Kann ich zusätzlich zur Pauschale weitere Ausgaben absetzen?

Nein. Die Pauschale wird statt der tatsächlichen Betriebsausgaben angesetzt. In der Anlage EÜR geht es nach Zeile 24 direkt mit Zeile 75 weiter. Sind deine echten Ausgaben höher, setzt du stattdessen diese an.

Gilt der Höchstbetrag von 900 Euro für jede Nebentätigkeit einzeln?

Nein. Der Höchstbetrag von 900 € kann für alle Nebentätigkeiten, die unter die Vereinfachungsregel fallen, nur einmal gewährt werden. Für Tätigkeiten, die unter den Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG fallen, gilt die Pauschale nicht.

Wie hoch ist die Pauschale für Tagesmütter 2026?

400 € je Kind und Monat bei 40 Wochenstunden, bei weniger Stunden anteilig gekürzt, dazu 50 € je Freihalteplatz und Monat. Die Pauschale darf die Einnahmen nicht übersteigen und gilt nicht, wenn im Haushalt der Eltern oder in unentgeltlich überlassenen Räumen betreut wird. Grundlage ist das BMF-Schreiben vom 6. April 2023.

Hinweis: Dieser Ratgeber liefert allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes. Die Beispielzahlen sind angenommen. Stand der Beträge: BMF-Schreiben vom 6. April 2023 und Ausfüllanleitung zur Anlage EÜR 2025; eine spätere Änderung war uns im Oktober 2026 nicht bekannt. Im Zweifel Steuerberater oder Finanzamt fragen.

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