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Nebenberuflich selbstständig machen: Krankenkasse, Steuern & Arbeitgeber

Von Peer Kramer · Stand Juli 2026 · Lesezeit ca. 8 Min.

Angestellt und nebenbei ein eigenes Ding starten — das ist der sicherste Weg in die Selbstständigkeit. Drei Fragen bereiten dabei fast jedem Bauchschmerzen: Bleibe ich günstig krankenversichert? Was muss ich versteuern? Und muss ich meinen Arbeitgeber fragen? Dieser Ratgeber beantwortet alle drei mit den aktuellen Werten für 2026 — ohne Steuerdeutsch.

Das Wichtigste in Kürze: Solange deine Selbstständigkeit nebenberuflich bleibt (Richtwert: höchstens 20 Stunden/Woche und wirtschaftlich hinter dem Hauptjob zurück), zahlst du keine zusätzlichen Krankenkassen-Beiträge. Steuerlich bleiben Nebeneinkünfte bis 410 € Gewinn im Jahr über den Härteausgleich steuerfrei. Deinen Arbeitgeber kannst du in der Regel nicht am Nebenerwerb hindern — anzeigen musst du ihn aber oft trotzdem.

Willst du deine eigene Konstellation direkt durchrechnen, statt nur zu lesen? Der Nebenberuflich-selbstständig-Rechner prüft in 30 Sekunden, ob du nach den Kriterien noch als nebenberuflich giltst — mit denselben Werten wie in diesem Ratgeber.

1. Krankenkasse: Wann bleibst du „nebenberuflich"?

Das ist die teuerste Frage. Solange deine Selbstständigkeit nebenberuflich ist, bleibst du über deinen Arbeitgeber pflicht­versichert — deine selbstständige Tätigkeit kostet dich keinen Cent extra an Kranken- und Pflegeversicherung. Stuft die Krankenkasse dich dagegen als hauptberuflich selbstständig ein, musst du dich selbst versichern (freiwillig gesetzlich oder privat) — das sind schnell mehrere hundert Euro im Monat.

Eine einzelne magische Grenze gibt es nicht. Die Krankenkasse macht eine Gesamtschau aus mehreren Kriterien:

Die Kriterien auf einen Blick (2026)

KriteriumBleibt nebenberuflichSpricht für hauptberuflich
Arbeitszeit pro Woche bis 20 Stunden mehr als 20 Stunden
Monatlicher Gewinn (bei ≤ 20 h/Woche) bis 2.966,25 € (75 % der Bezugsgröße) dauerhaft darüber
Monatlicher Gewinn (bei > 20 h/Woche) bis 1.977,50 € (50 % der Bezugsgröße) über 1.977,50 €
Verhältnis zum Hauptjob Gewinn bleibt unter dem Gehalt Gewinn erreicht/übersteigt das Gehalt
Mitarbeiter keine (oder eine Minijob-Kraft) mehr als eine Minijob-Kraft

Bezugsgröße 2026: 3.955 € monatlich (bundeseinheitlich). Es handelt sich um Orientierungswerte für die Gesamtschau — kein einzelnes Kriterium entscheidet für sich allein.

Im Zweifel: Melde deine Selbstständigkeit aktiv deiner Krankenkasse und lass dir die nebenberufliche Einstufung schriftlich bestätigen. Dann bist du auf der sicheren Seite — und vermeidest rückwirkende Beitragsforderungen, wenn die Kasse deinen Status erst Jahre später prüft.

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Wann kippt „nebenberuflich" in „hauptberuflich"?

Gefährlich wird es meist nicht durch ein einzelnes Kriterium, sondern durch eine Kombination. Klassische Konstellationen, in denen Krankenkassen umstufen:

Wichtig: Die Einstufung ist keine Einbahnstraße. Ändert sich dein Umfang deutlich — in die eine oder andere Richtung — solltest du das deiner Krankenkasse melden. Wächst dein Nebenerwerb, plane den möglichen Wechsel in die freiwillige oder hauptberufliche Versicherung rechtzeitig ein, damit dich die Beiträge nicht überraschen.

2. Steuern: Was du bei Nebeneinkünften abgeben musst

Steuerlich zählt jeder Euro Gewinn (Einnahmen minus Betriebsausgaben) — nicht der Umsatz. Entscheidend sind zwei Grenzen aus dem Härteausgleich nach § 46 EStG:

Jahresgewinn aus der NebentätigkeitWas gilt
bis 410 € Bleibt über den Härteausgleich steuerfrei — allein deswegen entsteht keine Steuererklärungspflicht.
410 € bis 820 € Nur ein Teil wird besteuert (die Entlastung schmilzt ab). Rechenweg: 2 × Nebeneinkünfte − 820 € = zu versteuernder Betrag. Bei 600 € Gewinn versteuerst du also nur 380 €. Eine Steuererklärung ist aber fällig.
über 820 € Der volle Gewinn geht mit deinem persönlichen Steuersatz in dein zu versteuerndes Einkommen ein. Steuererklärung inklusive Anlage S (Freiberufler) bzw. Anlage G (Gewerbe) und EÜR ist Pflicht.
Achtung, häufiger Irrtum: Der Härteausgleich gilt nur, wenn deine Neben­einkünfte neben Arbeitslohn stehen und die Grenzen nicht übersteigen. Er ist kein genereller Freibetrag von 410 € auf alles — sobald du über 820 € kommst, ist jeder Euro ab dem ersten steuerpflichtig, nicht nur der Teil über 820 €.

Umsatzsteuer: Kleinunternehmer bleiben?

Unabhängig von der Einkommensteuer stellt sich die Umsatzsteuer-Frage. Bleibst du im Vorjahr unter 25.000 € Umsatz und im laufenden Jahr unter 100.000 €, kannst du die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzen — dann weist du keine Umsatzsteuer aus und sparst dir die Voranmeldung. Für einen Nebenerwerb ist das fast immer der passende Weg. Ob es bei dir aufgeht, prüfst du im Kleinunternehmer-Rechner.

Der erste Pflichttermin

Sobald du selbstständig tätig wirst, meldest du das dem Finanzamt über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (über ELSTER). Dort legst du auch fest, ob du die Kleinunternehmerregelung nutzt. Ob du ein Gewerbe anmelden musst oder freiberuflich tätig bist, hängt von deiner Tätigkeit ab: Katalogberufe wie Texter, Entwickler, Designer oder Berater sind meist freiberuflich; Handel und viele Dienstleistungen sind Gewerbe.

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3. Arbeitgeber: Musst du fragen — oder nur informieren?

Die gute Nachricht zuerst: Ein generelles Verbot von Nebentätigkeiten ist unzulässig. In deiner Freizeit darfst du grundsätzlich tun, was du willst — dein Arbeitgeber kann dir eine Nebentätigkeit nur unter bestimmten Bedingungen untersagen. Trotzdem lohnt der Blick in den Arbeitsvertrag, denn drei Punkte sind zu beachten:

Praxis-Tipp: Auch ohne ausdrückliche Klausel ist eine kurze, sachliche Information an den Arbeitgeber oft der klügere Weg — sie schafft Klarheit und beugt Konflikten vor. Formuliere dabei knapp, um welche Tätigkeit es geht und dass sie deinen Job weder zeitlich noch inhaltlich berührt.

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Häufige Fragen

Wie viel darf ich nebenberuflich verdienen, ohne den Status zu verlieren?

Eine feste Verdienstgrenze gibt es nicht. Die Krankenkasse macht eine Gesamtschau aus Arbeitszeit (Richtwert 20 Stunden/Woche), deinem Gewinn im Verhältnis zur Bezugsgröße (2026: 3.955 €/Monat) und dem Verhältnis zum Hauptjob. Als grobe Orientierung gilt bei bis zu 20 h/Woche ein Gewinn bis 2.966,25 € (75 % der Bezugsgröße) als unschädlich. Steuerlich ist dagegen jeder Euro Gewinn relevant — steuerfrei bleiben Nebeneinkünfte nur bis 410 € im Jahr.

Muss ich meine Krankenkasse informieren?

Ja, das ist dringend zu empfehlen. Melde deine Selbstständigkeit aktiv und lass dir die nebenberufliche Einstufung bestätigen — sonst riskierst du rückwirkende Beitragsforderungen, wenn die Kasse deinen Status später prüft. Ändert sich dein Umfang deutlich, melde das erneut.

Muss ich meinen Arbeitgeber um Erlaubnis fragen?

Ein generelles Verbot von Nebentätigkeiten ist unzulässig. Untersagen darf dein Arbeitgeber die Selbstständigkeit nur, wenn du zur Konkurrenz gehst, deine Arbeitsleistung leidet oder gesetzliche Vorgaben (z. B. Arbeitszeitgesetz) verletzt werden. Viele Arbeitsverträge enthalten aber eine Anzeigepflicht — dann musst du die Tätigkeit melden. Ein Blick in den Vertrag lohnt sich.

Bis wann sind meine Nebeneinkünfte steuerfrei?

Bis 410 € Gewinn im Jahr bleiben Nebeneinkünfte über den Härteausgleich (§ 46 EStG) steuerfrei. Zwischen 410 € und 820 € wird nur ein Teil besteuert (2 × Nebeneinkünfte − 820 €). Ab 820 € Gewinn ist der volle Betrag steuerpflichtig, und du musst eine Steuererklärung mit Anlage S bzw. G und EÜR abgeben.

Brauche ich eine Gewerbeanmeldung?

Das hängt von deiner Tätigkeit ab. Katalogberufe wie Entwickler, Designer, Texter oder Berater sind meist freiberuflich — hier reicht der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt. Handel und viele andere Dienstleistungen mit Gewinnabsicht sind gewerblich und brauchen zusätzlich eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt.

Hinweis: Dieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen (Stand Juli 2026) und ersetzt keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Sozialversicherungsberatung. Die verbindliche Einstufung nebenberuflich/hauptberuflich trifft deine Krankenkasse im Einzelfall; steuerliche Details klärt der Steuerberater, arbeitsrechtliche Fragen ein Fachanwalt. Im Zweifel frag vor dem Start bei deiner Krankenkasse und ggf. beim Steuerberater nach.

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